
Foto: Roland Riethmüller
Zum 15. Oktober 2016 soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt werden, das eine Gefahr für die Gesundheit und den Umweltschutz am Bau darstellen könnte, sofern keine Zwischenlösung gefunden werden kann. Im Rahmen des EuGH-Urteils würde dann nur noch die CE-Kennzeichnung für Produkte maßgeblich sein. Darüber hinaus geltende Forderungen, die vor allem auch in Deutschland bestehen, verlieren ihre Gültigkeit.