
Foto: Roland Riethmüller
Mit dem Jahreswechsel traten Neuerung im Bauvertragsrecht in Kraft. Dies betrifft vor allem den neu aufgenommenen Bauvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch, der durch den Gesetzgeber beschlossen wurde. Bau-Experten blieben dabei im wesentlichen außen vor, weshalb die Bauwirtschaft entsprechende Kritik äußerte. Trotzdem sehen die entsprechenden Gremien noch keine Veranlassung für Änderungen an der VOB/B.