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SokaSiG soll auch für Ausbaugewerbe gelten

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SokaSiG soll auch für Ausbaugewerbe gelten

Foto: Roland Riethmüller

Pflichtbeiträge sind immer unbeliebt. Daher war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sehr umstritten, die Rechtsgrundlage dafür aufzuheben. Seit kurzem gilt in der Bauwirtschaft mit dem SokaSiG ein neues Gesetz, das diese Lücke schließt und die Sozialkassenverfahren sichert. Nach diesem Vorbild sollen nun auch andere Gewerke aus dem Ausbaugewerbe  in das Solidarprinzip einbezogen werden.

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