
Foto: Roland Riethmüller
Über viele Jahre hat die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Bauunternehmen geregelt. Mit dem in Kraft treten des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts ändern sich nun die Rahmenbedingungen für Bauleistungen. Die VOB/B muss daher überarbeitet werden, um auch künftig entsprechende Regelungen für den Bauvertrag zur Verfügung zu stellen.