
Foto: Roland Riethmüller
Im vergangenen Jahr wurde der Mindestbeitrag zur Berufbildung auch für Ein-Mann-Betriebe eingeführt. Bei vielen Solo-Selbständigen sorgte dies für Widerstand und zum Kampf für die Abschaffung. Nun ist eine Entscheidung gefällt worden, die die Rechtmäßigkeit bestätigt. Nach dem Solidaritätsprinzip sind alle Betriebe am Bau zur Umlage der Finanzierung der Erstattungsleistungen für Ausbildungbetriebe verpflichtet, auch die Soloselbständigen.