
Foto: Roland Riethmüller
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts befasst sich mit drei Themen, über deren Regelung das Baugewerbe nicht gleichermaßen einverstanden ist. Zwar möchte man das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wissen, dennoch fordert man den Teil zum Bauvertragsrecht erst einmal auszusetzen. Hier ist der Diskussionsbedarf einfach noch zu hoch.