
Foto: Roland Riethmüller
Klar formulierte Bauverträge sind das A und O für ein Bauvorhaben. Letztlich helfen sie den beteiligten Parteien, Forderungen von Beginn an schriftlich zu formulieren und im Falle von Nichterfüllung, entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Dennoch sollten solche Verträge gleichzeitig partnerschaftlich sein. Aktuell sorgen in diesem Zusammenhang zwei Gesetztesvorhaben für Diskussionsbedarf. Dabei handelt es sich zum einen um das Bauvertragsrecht und die so genannte „Musterbauordnung“.