
Foto: Roland Riethmüller
Für Dachdecker gelten ab Anfang nächsten Jahres zwei unterschiedliche Mindestlohnstufen. Eine entsprechende Einigung konnte kürzlich im Dachdeckerhandwerk zwischen den Tarifvertragsparteien erzielt werden. So gilt der bisherige Mindestlohn für Dachdecker künftig nur noch für Ungelernte. Gewerbliche Facharbeiter erhalten dagegen den neuen Mindestlohn 2. Eine paritätisch besetzte Untersuchungskommission soll die Auswirkungen evaluieren.