
Foto: Roland Riethmüller
Zum 01. Januar wurde die Lohnuntergrenze angehoben. Der Mindestlohn, der nun bundesweit ohne Einschränkungen gilt, beträgt seit diesem Jahr 8,84 Euro pro Stunde. Damit will die Bundesregierung das Existenzminimum von aktuell rund vier Millionen Angestellten aus dem Niedriglohnsektor sichern. Im Baugewerbe wurde indes bereits vor der ersten Einführung ein flächendeckender Mindestlohn gezahlt. Dennoch steht gerade die Baubranche bei diesem Thema ständig unter Beobachtung.