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Einheitliche Anlagenverordnung für Heizölverbraucheranlagen

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Einheitliche Anlagenverordnung für Heizölverbraucheranlagen

Foto: IWO

Ab dem 1. August 2017 wird der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch eine bundeseinheitliche Anlagenverordnung geregelt. Diese löst dann die bis dahin noch geltenden Landesbestimmungen ab. Nach diesem Stichtag dürfen nur noch Fachleute Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen verrichten, die über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das gilt für Betriebe, die Arbeiten an Heizölanlagen mit über 1.000 Litern Fassungsvermögen durchführen.

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