
Foto: Roland Riethmüller
Der Bundesrat hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das schon längst überfällig war. Es geht um die Reform vom Insolvenzrecht, das in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wurde. Es reduziert unter anderem für Betriebe der Holzindustrie die Gefahr einer drohenden Rückzahlung erhaltener Zahlungen im Falle einer Insolvenz des Kundens. Zahlungserleichterungen sind demnach kein Anfechtungsgrund mehr.