
Foto: www.pu-schaum.center
Durch das Inkrafttreten der neu geregelten Chemikalien-Verbotsverordnung Ende Januar 2017 wurde auch das Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von Polyurethan-Schaumdosen (PU-Schaumdosen) aufgehoben. Bei einer entsprechenden Auszeichnung mit dem Gefahrenhinweis H351 darf der Baustoff-Fachhandel künftig den Bauschaum mit Polyurethan wieder frei ins Verkaufsregal stellen. Damit entfällt auch die Unterweisung durch einen fachkundigen Mitarbeiter. Trotzdem bleiben die strengen Anforderungen ans Recycling.