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Bauschaum mit Polyurethan darf wieder frei verkauft werden

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Bauschaum mit Polyurethan darf wieder frei verkauft werden

Foto: www.pu-schaum.center

Durch das Inkrafttreten der neu geregelten Chemikalien-Verbotsverordnung Ende Januar 2017 wurde auch das Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von Polyurethan-Schaumdosen (PU-Schaumdosen) aufgehoben. Bei einer entsprechenden Auszeichnung mit dem Gefahrenhinweis H351 darf der Baustoff-Fachhandel künftig den Bauschaum mit Polyurethan wieder frei ins Verkaufsregal stellen. Damit entfällt auch die Unterweisung durch einen fachkundigen Mitarbeiter. Trotzdem bleiben die strengen  Anforderungen ans Recycling.

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