
Foto: Roland Riethmüller
Durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Allgemeinverbindlichkeit der Bautarifverträge ist es zu einer gewissen Verunsicherung in der Bauwirtschaft gekommen. Zwar existiert damit rechtlich keine Beitragspflicht für nicht-tarifgebundene Betriebe mehr, doch auch Rückforderungsansprüche bestehen nicht, erklärt der Norddeutsche Baugewerbeverband. Klarheit soll auch das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe schaffen, das kurz vor dem Inkrafttreten steht.